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Sie müssen nicht wissen, wie die passende Verwaltungsform heißt. Finden Sie die Zeile, die Ihre Lage beschreibt – dahinter steht, was im Einzelnen übernommen wird.
Der beschriebene Umfang ist der Kern. Einzelne Aufgaben lassen sich dazunehmen oder weglassen – was übernommen wird, halten wir vorher gemeinsam fest.
„Wir sind eine Eigentümergemeinschaft und suchen eine Verwaltung.“
Für Wohnungseigentümergemeinschaften, die neu bestellen oder den Verwalter wechseln wollen. Die Verwaltung führt die Gemeinschaft durch das Jahr – von der Versammlung bis zur Abrechnung – und bleibt dabei erreichbar.

„Ich vermiete und will die Betreuung abgeben.“
Für Vermieter von Häusern und Wohnungen, denen die Verwaltung neben Beruf oder Ruhestand zu viel geworden ist. Mieter bekommen einen erreichbaren Ansprechpartner, Eigentümer eine geordnete Akte.

„Ich habe eine vermietete Eigentumswohnung als Kapitalanlage.“
Der übliche Fall bei Kapitalanlegern: Die WEG-Verwaltung kümmert sich um das Gemeinschaftseigentum – Dach, Treppenhaus, Fassade. Alles innerhalb Ihrer Wohnung bleibt Ihre Sache. Genau diesen Teil übernimmt die Sondereigentumsverwaltung.
Sie behalten Ihre Stimme in der Eigentümergemeinschaft; die Sondereigentumsverwaltung ersetzt nicht die WEG-Verwaltung des Hauses.

„Ich besitze ein Gewerbeobjekt in der Region.“
Ladenlokal, Praxisfläche oder kleines Bürohaus: Gewerbliche Mietverhältnisse folgen anderen Verträgen und anderen Fristen als Wohnraum. Verwaltet wird beides vom selben Ansprechpartner.

Schildern Sie kurz Objekt und Anlass – am Telefon oder über das Formular. Beides führt zum selben Ansprechpartner.